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Asbest



Asbest ist eine mineralische Faser die früher, wegen ihrer guten Dämm- und feuerfesten Eigenschaften, gerne und oft verbaut worden ist. Man trifft sie in den unterschiedlichsten Verarbeitungsformen an.  Am Boden wurde sie hauptsächlich in Form von CV-Belägen und Vinylasbestplatten verlegt.


Heute ist Asbest und die Verarbeitung asbesthaltiger Stoffe verboten und die Sanierung ist strengen Auflagen unterworfen.
Solange die asbesthaltigen Bodenbeläge unversehrt liegen geht meist keine Gefahr aus, diese entsteht erst durch unsachgemäße Entfernung und Zerstörung des Bodenbelags. Da die feinsten Asbestfasern lungengängig sind und da verbleiben, sollten diese auf keinen Fall eingeatmet und sonstiger Kontakt mit ihnen vermieden werden.


Der sachgemäße Ausbau oder die Sanierung wird in der TRGS 519 geregelt.


Hierzu gibt es sogenannte geprüfte Verfahren, nach denen die jeweils anfallenden Arbeiten ausgeführt werden müssen. An diese Vorgaben ist sich strengstens zu halten.


Für die Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge gibt es zwei solcher Verfahren.


Verfahren BT 11 zum Entfernen von Vinylasbestplatten


Verfahren BT 15 zum Entfernen von asbesthaltigen CV-Belägen


Unser Betrieb ist berechtigt solche Arbeiten auszuführen und die anfallenden Abfälle sachgerecht zu entsorgen.

 

 

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